Strafverteidigung
Als Strafverteidiger in Elmshorn und Hamburg vertreten wir Sie in allen Stadien des Strafverfahrens, z.B. in folgenden Situationen:
- Vorladung zur Vernehmung bei Polizei oder Staatsanwaltschaft,
- Hausdurchsuchung oder Festnahme,
- Anklage und Hauptverhandlung
- Erhalt eines Strafbefehls
- Bestellung eines Pflichtverteidigers
- Berufung oder Revision
Allgemein gilt je früher Sie sich an einen Anwalt für Strafrecht wenden, desto effektiver kann ihr Strafverteidiger Sie verteidigen.
Rechtsanwältin Killet